Das Schulverwaltungsamt des SHK teilt mit:
Am 20.5.21 hat der Bundestag die Verpflichtung zum Tragen von FFP2 Masken für Kinder im Alter von sechs bis 16 Jahren im ÖPNV aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen. Wenn der Bundesrat ebenfalls zustimmt, müssen diese Kinder in Bussen und Bahnen künftig nur noch eine qualifizierte Gesichtsmaske (einfache OP-Maske) tragen.
Das Tragen von nicht-medizinischen Masken (Schals, Tücher, Stoffmasken) ist hingegen nicht ausreichend.