Wir wünschen allen Schülern und ihren Familien frohe und erholsame Ferien! Bleiben Sie schön gesund!
Einen kleinen Rückblick auf die Höhepunkte des vergangenen Schuljahres finden Sie unter Schultagebuch 2019/2020.

Wir wünschen allen Schülern und ihren Familien frohe und erholsame Ferien! Bleiben Sie schön gesund!
Einen kleinen Rückblick auf die Höhepunkte des vergangenen Schuljahres finden Sie unter Schultagebuch 2019/2020.

Unser neuer Mittagessenabieter beliefert unsere Schule bereits ab dem 20. Juli, deshalb bitte das Mittagessen während der Ferienbetreuung schon bei Werk 5 bestellen.

Liebe Eltern,
am Montag, dem 13.7.20, beginnen die Bauarbeiten an der Turnhalle der Tälerschule. Dabei kommt es zu Behinderungen im Bereich der Zufahrt zur Schule. Bitte benutzen Sie in der letzten Schulwoche am Morgen wenn möglich den Schulbus als Beförderungsmittel oder lassen Sie Ihre Kinder bereits im Bereich der Schulbushaltestelle aussteigen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
T. Schwarz
Schulleiter
Informationen zu den FCC-Fußballcamps in den Sommerferien 2020 erhalten Sie hier!
Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen,
Schulen und für den Sportbetrieb
(ThürSARS-CoV-2-KiSSP-VO)
Vom 12. Juni 2020
Erster Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 2
Betretungsverbot
(1) Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen, wie Husten, Fieber und Halsschmerzen, dürfen die Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 nicht betreten. Personen mit Vorerkrankungen, deren Krankheitssymptome de-nen einer SARS-CoV-2-Infektion ähneln, müssen durch geeignete Nachweise, insbesondere durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, die Unbedenklichkeit dieser Symptome belegen. Die Entscheidung über das Betretungsverbot trifft die Leitung der Einrichtung nach § 1 Abs. 1 Satz 1.
(2) Schüler oder in einer Kindertageseinrichtung betreute Kinder, die Symptome nach Ab-satz 1 Satz 1 während der Unterrichts- oder Betreuungszeit zeigen, sind wie ihre Geschwisterkinder in der Einrichtung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 zu isolieren; die Abholung durch berechtigte Personen ist unverzüglich zu veranlassen.
(3) Personen, die direkten Kontakt zu einer nachweislich mit dem Virus SARS-CoV-2 infizier-ten Person hatten, dürfen die Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 nicht betreten.
(4) Das Betreten einer Einrichtung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 ist frühestens 14 Tage nach einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 oder nach direktem Kontakt zu einer nachweislich mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Person wieder gestattet. Treten Erkältungssymptome im Sinne des Abs. 1 auf, ist der Zutritt zur Einrichtung frühestens 14 Tage nach dem Feststellen der Symptome zu gestatten oder nach Abklingen der Symptome und Vorlage einer ärztlichen oder amtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung.
die gesamte Verordnung finden Sie hier!
Ab dem 1.8. 2020 wird das Werk 5 das Mittagessen für unsere Schüler liefern. Einen ersten Elternbrief mit Informationen finden Sie hier!

Sehr geehrte Eltern
wie Sie bestimmt schon aus den Medien erfahren haben, findet ab Montag, dem 15.6.2020, wieder für alle Schüler der Tälerschule Unterricht statt. Die Notbetreuung entfällt dann.
Der Hortbetrieb findet in zeitlich eingeschränktem Betrieb bis 15.30 Uhr statt. Das Mittagessen kann regulär angemeldet werden.
Mehr Informationen erhalten Sie mit einem Elternbrief am Donnerstag bzw. Freitag .
Liebe Eltern, bitte vergessen Sie nicht, die Hortanträge für das kommende Schuljahr auszufüllen und der Schule zukommen zu lassen (Briefkasten).
Die Anträge bitte komplett ausfüllen und eventuell beigefügte Nachweise in einem Extra-Umschlag mit der Aufschrift „Schulverwaltungsamt“ beifügen. Danke!
Das Skipping Hearts-Team stellt jeden Freitag hier neue Aufgaben ein, um den Kindern ein kontinuierliches Training bis zur Wiedereröffnung der Schulen zu ermöglichen. Viele Schüler haben sicher ein geeignetes Springseil zur Hand und können sofort loslegen.
Auf dem Weg zum Schulbus konnten wir am Faschingsdienstag einen tollen Regenbogen sehen, dessen Ende gleich auf der Wiese in Ottendorf zu sein schien. Das Bild ist keine Fotomontage – Ehrenwort!
