Liebe Eltern,
hier finden Sie den Elternbrief mit Informationen zum Schuljahresbeginn 2020/2021. Diesen erhalten Ihre Kinder am ersten Schultag auch noch einmal in Papierform.
Treppen werden erneuert

Liebe Eltern, bitte am Montag nur den Haupteingang benutzen, da auf der Schulhofseite die Treppenanlage erneuert wird.
Stufenkonzept Schule 2020/2021
Für den Beginn des neuen Schuljahres ist ein „normaler“ Start des Schulbetriebes geplant. Mehr Erläuterungen dazu gibt es hier:
Schöne Ferien!
Wir wünschen allen Schülern und ihren Familien frohe und erholsame Ferien! Bleiben Sie schön gesund!
Einen kleinen Rückblick auf die Höhepunkte des vergangenen Schuljahres finden Sie unter Schultagebuch 2019/2020.

Werk 5 schon ab 20. Juli 20
Unser neuer Mittagessenabieter beliefert unsere Schule bereits ab dem 20. Juli, deshalb bitte das Mittagessen während der Ferienbetreuung schon bei Werk 5 bestellen.

Beginn Bauarbeiten
Liebe Eltern,
am Montag, dem 13.7.20, beginnen die Bauarbeiten an der Turnhalle der Tälerschule. Dabei kommt es zu Behinderungen im Bereich der Zufahrt zur Schule. Bitte benutzen Sie in der letzten Schulwoche am Morgen wenn möglich den Schulbus als Beförderungsmittel oder lassen Sie Ihre Kinder bereits im Bereich der Schulbushaltestelle aussteigen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
T. Schwarz
Schulleiter
FCC-Camps in den Sommerferien
Informationen zu den FCC-Fußballcamps in den Sommerferien 2020 erhalten Sie hier!
Bitte Betretungsverbot beachten:
Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen,
Schulen und für den Sportbetrieb
(ThürSARS-CoV-2-KiSSP-VO)
Vom 12. Juni 2020
Erster Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 2
Betretungsverbot
(1) Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen, wie Husten, Fieber und Halsschmerzen, dürfen die Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 nicht betreten. Personen mit Vorerkrankungen, deren Krankheitssymptome de-nen einer SARS-CoV-2-Infektion ähneln, müssen durch geeignete Nachweise, insbesondere durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, die Unbedenklichkeit dieser Symptome belegen. Die Entscheidung über das Betretungsverbot trifft die Leitung der Einrichtung nach § 1 Abs. 1 Satz 1.
(2) Schüler oder in einer Kindertageseinrichtung betreute Kinder, die Symptome nach Ab-satz 1 Satz 1 während der Unterrichts- oder Betreuungszeit zeigen, sind wie ihre Geschwisterkinder in der Einrichtung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 zu isolieren; die Abholung durch berechtigte Personen ist unverzüglich zu veranlassen.
(3) Personen, die direkten Kontakt zu einer nachweislich mit dem Virus SARS-CoV-2 infizier-ten Person hatten, dürfen die Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 nicht betreten.
(4) Das Betreten einer Einrichtung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 ist frühestens 14 Tage nach einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 oder nach direktem Kontakt zu einer nachweislich mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Person wieder gestattet. Treten Erkältungssymptome im Sinne des Abs. 1 auf, ist der Zutritt zur Einrichtung frühestens 14 Tage nach dem Feststellen der Symptome zu gestatten oder nach Abklingen der Symptome und Vorlage einer ärztlichen oder amtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung.
die gesamte Verordnung finden Sie hier!
Elternbrief Werk 5
Ab dem 1.8. 2020 wird das Werk 5 das Mittagessen für unsere Schüler liefern. Einen ersten Elternbrief mit Informationen finden Sie hier!

