Nach der Entscheidung des Thüringer Landtags, im Anschluss an die am 2. April endende Übergangsphase in Thüringen keine Hotspot-Regelungen zur Bekämpfung der Coronapandemie zu treffen, werden an Thüringer Schulen und Kindergärten für die Zeit ab der kommenden Woche damit Basisschutzmaßnahmen in Kraft treten.
- An Schulen wird weiterhin zweimal pro Woche getestet. Die ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO wird entsprechend neu erlassen.
- Vulnerable Schülerinnen und Schüler haben weiterhin die Möglichkeit, vom Präsenzunterricht befreit zu werden. Der entsprechende aktuelle Erlass des TMBJS wird mit wenigen Änderungen fortgeschrieben.
- Schulen haben weitere, eingeschränkte Möglichkeiten, auf konkretes Infektionsgeschehen mit schulorganisatorischen Maßnahmen (d.h. Distanzunterricht) zu reagieren. Das TMBJS regelt diese Möglichkeiten per Dienstanweisung im Rahmen der Schulorganisation.
- Masken müssen im Rahmen der Schülerbeförderung getragen werden.
- Die Thüringer Verordnung zur Testangebotspflicht für Kinder in Kindergärten und anderen Kindertageseinrichtungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 läuft aus. Tests in Kindergärten werden also mit Ablauf des 2. April 2022 nicht mehr landesweit geregelt und finanziert.
Die neuen Regelungen werden vom 3. April bis zum 30. April 2022 gelten (4-Wochen-Frist).
In diese Zeit fallen die Osterferien vom 11. bis zum 23. April 2022.