Sehr geehrte Eltern,
hier finden Sie die Formulare zur Anmeldung einer Notbetreuung für die nächsten Wochen.
Eine Arbeitgeberbescheinigung ist nur notwendig, wenn Sie die Notbetreuung erstmalig benötigen.
Sehr geehrte Eltern,
hier finden Sie die Formulare zur Anmeldung einer Notbetreuung für die nächsten Wochen.
Eine Arbeitgeberbescheinigung ist nur notwendig, wenn Sie die Notbetreuung erstmalig benötigen.
Sehr geehrte Eltern,
ab Montag, 26. April 2021, geht die Tälerschule auf Grund des neuen Infektionsschutzgesetzes in die Stufe ROT.
Die Schule ist geschlossen.
Lediglich die Klasse 4 wird im Wechselunterricht von Distanz- und Präsenzunterricht unterrichtet.
Es wird für die Klassen 1-3 eine Notbetreuung angeboten.
Bitte nutzen Sie zur verbindlichen Anmeldung dieses Formular und schicken Sie es per E-Mail an
gs.ts.ottendorf@t-online.de oder geben es am Montag Ihrem Kind mit.
Im Schulhaus gilt durchgängig Maskenpflicht! Ab 26.04.2021 besteht eine Testpflicht für alle Schüler. Die Tests werden 2 x wöchentlich durchgeführt. Alternativ kann eine ärztliche Bescheinigung bzw. ein Nachweis über eine Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegt werden, welche nicht älter als 48 Stunden ist.
Sollten Sie bisher der Testung widersprochen haben, müssen Sie diese widerrufen, um die Notbetreuung oder den Wechselunterricht nutzen zu können.
Der Schulbusverkehr findet regulär statt.
T. Schwarz
Schulleiter
Bundestag und Bundesrat haben eine Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Die Regelung tritt unverzüglich in Kraft und wird damit ab Montag, 26. April 2021, direkte Auswirkungen auf den Schul- und Kindergartenbetrieb in vielen Kreisen Thüringens haben. Familien mit Schul- und Kindergartenkindern sollten sich unbedingt bei ihrer Einrichtung sowie fortlaufend auf den Internetseiten des Bildungsministeriums informieren. Das Bildungsministerium wird ab Freitag, 23. April 2021, auf seiner Internetseite ausweisen, welche Kreise von den Auswirkungen des Gesetzes betroffen sind und inwiefern.
Die Auswirkungen der Gesetzesänderung im Einzelnen:
Das Bundesinfektionsschutzgesetz entfaltet damit unmittelbar Geltung im gesamten Bundesgebiet und ist anzuwenden. Zusätzlich sollen die aktuellen Thüringer Infektionsschutzverordnungen, insbesondere die ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO, im Nachgang an die neue bundesrechtliche Lage angepasst werden.
Die Zählung der Tage, an denen die jeweiligen Inzidenzwerte überschritten sein müssen, damit sich das Gesetz auswirkt, erfolgt rückwirkend ab Inkrafttreten des Gesetzes.
Die Regelungen zur Notbetreuung laut ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO (§§ 20, 43):
Zugang zur Notbetreuung haben stets Kinder,
Zugang zur Notbetreuung wird zudem angeboten, wenn ein Personensorgeberechtigter
Quelle: https://bildung.thueringen.de/aktuell/bundes-notbremse-tritt-in-kraft
Sehr geehrte Eltern,
ergänzend zu den bisherigen Mitteilungen zu freiwilligen Selbsttests gibt es einen Elternbrief der Schule
und die aktuelle Allgemeinverfügung zum Vollzug der Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 – in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sport (ThürSARS-CoV-2 -KiJuSSp-VO ),
u. a. mit der Neuregelung der Maskenpflicht unter Punkt 7.7.
Sehr geehrte Eltern,
im aktuellen Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises (03/2021) wurde darüber informiert, dass Ende April 2021 die digitalen Endgeräte über das Sofortausstattungsprogramm des DigitalPakts geliefert werden und dann den Schulen zum Verleih an einen Teil der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen. Mit der Bereitstellung dieser Geräte sollen soziale Unterschiede, die das Erreichen der Unterrichtsziele aufgrund fehlender digitaler Ausstattung gefährden, ausgeglichen werden.
Damit wir den Verteilvorgang der Geräte aus dem Programm besser planen können, bitten wir die betroffenen Eltern und Sorgeberechtigten, bis zum 16.04.2021 einen entsprechenden Antrag an die Schule zu stellen. Das Antragsformular, welches Sie auf der Homepage des Saale-Holzland-Kreises finden, steht nun auch unter nachfolgendem Link zum Download bereit.
Wir möchten Sie bitten, die eingehenden Anträge zunächst an unsere Schule zu schicken. Hier werden die Anträge auf Vollständigkeit geprüft, die Stellungnahme der Schule ergänzt und schließlich dem Amt für Organisation/IT-Service bis zum 23.04.2021 weitergleitet.
Aktuelle Info vom 08.04.2021 des SHK:
Die Schulen im Saale-Holzland-Kreis sollen nach den Osterferien am 12. April wieder öffnen.
Für den Schulbetrieb gelten die Regelungen der Landes-Verordnungen.
Zusätzlich wird der Landkreis in einer Allgemeinverfügung weitergehende Maßnahmen für einen verstärkten Infektionsschutz erlassen. Dazu gehört für Schüler der Klassenstufen 1-4 die Empfehlung und für Schüler der Klassenstufen 5-6 die Pflicht, im Unterricht Mund-Nase-Bedeckung zu tragen (für Schüler ab Klasse 7 ist dies bereits vom Land geregelt). Zudem werden vorübergehend der Sportunterricht in geschlossenen Räumen, der Schwimmunterricht sowie Singen im Unterricht untersagt.
Die Allgemeinverfügung soll am 9.4. hier auf der Internetseite des Landkreises bereitgestellt und am 10.4. in der örtlichen Tageszeitung veröffentlicht werden. Sie tritt am 11.4. in Kraft und gilt für einen Zeitraum von 14 Tagen.
Mehr unter: https://www.saaleholzlandkreis.de/corona-virus/aktuelle-infos/

Zu den Selbsttests an Thüringer Schulen hat Minister Holter einen Elternbrief verfasst, dem eine FAQ-Liste beigefügt ist, mit de rdie wichtigsten Fragen zu den geplanten Selbsttests an den Thüringer Schulen beantwortet werden.
Zum Elternbrief hier klicken!