Elterninformation zu ergänzenden Maßnahmen zum Schulbeginn nach den Herbstferien

Liebe Eltern, folgende erweiterte Maßnahmen zum Schulbetrieb gibt es nach den Herbstferien 2020 (Auszug aus dem Schreiben von Minister Holter vom 30.10.2020)

Die bisherigen Hygienemaßnahmen werden um die folgenden niedrigschwelligen Maßnahmen für die Zeit vom 2. bis. 30. November 2020 ergänzt.

• Bildung möglichst gleichbleibender Kohorten in den Schulen (z. B. Klassen, Klassenstufen) und nach Möglichkeit die Vermeidung von deren Durchmischung

• nach Möglichkeit gestaffelte kohortenbezogene Pausenzeiten

• konsequente Umsetzung der schulinternen Schutzkonzepte (schulischer Hygieneplan: Lüftungsregeln)

• Lernen am anderen Ort (z. B. Klassenfahrten, Wandertage, Schüler-praktika an allgemeinbildenden Schulen, Berufsorientierung außerhalb des Schulgebäudes) sind umgehend abzusagen

• Betretungsverbot für schulfremde Personen und Eltern;
Ausgenommen davon sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulverwaltung und der Schulämter, Reinigungspersonal von externen Anbietern und Handwerkern oder ähnliche. Das Betreten dieser Personen ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. Beim Betreten des Schulgebäudes herrscht für diesen Personenkreis eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht;

• der Schulsport findet statt; die Schulträger haben für die Öffnung der Sportstätten Sorge zu tragen

• der Schwimmunterricht ist zu gewährleisten, soweit die Schwimmhal-lenbetreiber die Öffnung für den Schwimmunterricht ermöglichen; die Hygienekonzepte der Betreiber sind einzuhalten

• alle Veranstaltungen in Schule (wie z. B. Elternabende) sind abzusagen

• schulische Wettbewerbe finden im Monat November ausschließlich schulintern, als Einsende- oder Onlinewettbewerb statt

• schulsportliche Wettbewerbe über die eigene Schule hinaus sind ab-zusagen, soweit sie nicht verschoben oder in einem geeigneten kon-taktlosen Format oder als Fernwettbewerb ausgetragen werden können

• alle Veranstaltungen, die außerhalb des Unterrichts in den Räumlich-keiten des Schulgebäudes stattfinden, sind abzusagen

• Ganztagsbetreuung in Form von Arbeitsgemeinschaften und Maßnahmen aus dem Schulbudget mit schulfremden Personen sind abzusagen, sofern sie nicht in einer dem Distanzunterricht ähnlichen Form digital stattfinden können.

Alle Schulen beginnen am 2. November 2020 generell mit dem Unterricht in der Stufe 1 (GRÜN), es sei denn, es ist ein konkretes Infektionsgeschehen bekannt geworden. In einem solchen Fall wird die bekannte Verfahrensweise umgesetzt.

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