Schulanmeldung 2026/27

Sehr geehrte Eltern
der Schulanfänger des Jahres 2026!


  • Geburtsurkunde Ihres Kindes bzw. Auszug aus dem Familienstammbuch
  • Masernschutznachweis (Impfausweis)
  • bei unverheirateten Sorgeberechtigten: Sorgerechtserklärung
  • bei alleinigem Sorgerecht: aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes

    Hinweis: Laut Thür. Schulordnung §119 Abs.3 sind die Eltern verpflichtet, den Schulleiter über eine offensichtliche oder vermutete Behinderung des Kindes zu unterrichten. Dies gilt auch, wenn Ihr Kind derzeit Frühförderung in Anspruch nimmt.

    T. Schwarz
    Schulleiter

Hier finden Sie die Formulare für die Schulanmeldung Ihres Kindes für das Schuljahr 2026/2027.