SHK in Warnstufe 2

Aktuelle Info vom 19.10.2021, 17:05 Uhr Entsprechend dem Frühwarnsystem des Landes befindet sich der Saale-Holzland-Kreis seit heute in der Warnstufe 2. Damit ist er verpflichtet, weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus zu ergreifen. Der Covid-19-Koordinierungsstab hat dazu am Dienstagmorgen erneut beraten und den Erlass einer Allgemeinverfügung beschlossen. Sie tritt am 20. Oktober 2021 in Kraft. Verfügt werden darin die Erweiterung der Testpflicht im Sinne der 3G-Regelung sowie Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen. Nähere Infos dazu hier.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut: hier

Täglich neue Informationen gibt es auf der Seite des SHK: https://www.saaleholzlandkreis.de/corona-virus/aktuelle-infos/

SHK in Warnstufe 1

Aktuelle Info vom 07.10.2021, 10:25 Uhr Im Rahmen des Corona-Frühwarnsystems des Landes wurde der Saale-Holzland-Kreis  heute – wie fast alle Thüringer Landkreise – in die Warnstufe 1 hochgestuft, weil nunmehr zwei Indikatoren den ersten Schwellenwert überschritten haben. Der lokale  Inzidenzwert im SHK liegt bereits seit dem 10.9. über der Marke von 35. Der sogenannte Belastungswert (die Belegung der verfügbaren Intensivbetten in Thüringen) liegt heute den 3. Tag in Folge über der Mark von 3 Prozent. Mit dem Eintritt in Warnstufe 1 sind die Landkreise angehalten, weitergehende Corona-Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls per Allgemeinverfügung zu erlassen. Der Covid-19-Koordinierungsstab des SHK hat am Mittwochnachmittag dazu intensiv beraten. „Das Infektionsgeschehen konzentriert sich zurzeit überwiegend in Schulen“, erklärt Stabsleiter Frank Pucklitsch zur aktuellen Situation. „Für die Schulen hat das Land bereits eine thüringenweit geltende Allgemeinverfügung erlassen mit entsprechenden Maßnahmen, die ab heute gelten, darunter Testangebote für die Schüler.“ Für die allgemeine Infektionslage hingegen werden zusätzliche Einschränkungen und Verbote, wie sie das Land Thüringen in seinem Eindämmungserlass empfiehlt, nach Einschätzung des Stabes derzeit als nicht zielführend und verfassungsrechtlich begründbar bewertet. Entlastend kommt hinzu, dass der dritte Indikator des Thüringer Frühwarnsystems, der sogenannte Schutzwert (Hospitalisierungsrate von Covid-19-Patienten des Landkreises) im SHK bei null liegt. Der Saale-Holzland-Kreis wird deshalb vorerst keine weiteren, über die geltende Landesverordnung hinausgehende Maßnahmen verfügen, jedoch die Entwicklung der Infektionslage weiter genau beobachten.

Achtung: Zugang für einrichtungsfremde Personen nur mit MNB und 3-G-Nachweis!

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